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Naturparkförderung

Naturpark wirkt

Der Naturpark Stromberg Heuchelberg unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung des Erholungswertes, Stärkung der regionalen Vermarktung, Erhaltung des natürliches Erbes sowie Erhaltung des kulturellen Erbes im Ländlichen Raum. Die mit Mitteln des Landes Baden-Württembergs, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union (ELER) bereitgestellte Naturparkförderung deckt, je nach Förderbereich, einen bestimmten Teil (i.d.R. 60 oder 70 %) der anfallenden förderfähigen Kosten ab. Den restlichen Eigenanteil bestreitet der Projektträger selbst.

Im Naturpark können Naturpark-Kommunen, Landkreise, Vereine und Verbände oder Privatpersonen die Förderung eines Projekts beantragen, sofern die geplante Maßnahme den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtiglinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Der Mindesbetrag der Zuwendung (Bagatellgrenze) beträgt 500 € (Privatpersonen) bzw. 2500 € (Personen des öffentlichen Rechts).

Im Zuge des Maßnahmen- und 'Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ist die Verwaltungsvorschrift zur Naturparkförderung nach einer zweijährigen Übergangszeit am 01. Januar 2016 in Kraft getreten.

Mit zusätzlichen Fördermitteln von der Europäischen Union und dem Land Baden-Württemberg und erweiterten Maßnahmenbereichen möchten wir potenzielle Antragsteller ermuntern, die zur Verfügung stehenden Fördermittel rege zu nutzen, um unseren Naturpark als Vorbildregion weiterzuentwickeln.

Förderantränge, Verwendungsnachweise sowie Änderungsanträge, werden bei der Naturparkgeschäftsstelle eingereicht. Die Geschäftsstelle am Naturparkzentrum in Zaberfeld ist der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Naturparkförderung. Das Regierungspräsidium Freiburg ist die zuständige Bewilligungsbehörde.

Die Naturparkförderung beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bis spätestens Ende des laufenden Jahres bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach der Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller Mitte des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Seit 2016 besteht eine Trennung zwischen EU-kofinanzierten und rein national geförderten Projekten. Maßnahmen, deren beantragte Zuwendung unter 10.000 € liegt, werden rein national (Land Baden-Württemberg und Lotterie Glücksspirale) gefördert. Projekte mit einer Zuwendung über 10.000 € werden EU-kofinanziert.

Für Sie als Antragssteller/in ergeben sich dadurch je nach Höhe der Zuwendung kleinere Abweichungen im Verfahrensablauf. Gerne informieren wir Sie diesbezüglich im Vorfeld der Antragstellung!

Vor Ablauf des Projektzeitraumes reicht der Projektträger schließlich seinen Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungsprädidium kontrollieren den Verwendungsnachweis sowie die Umsetzung der Maßnahme vor Ort. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Der Antragsteller darf erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit der Durchführung der Maßnahme beginnen! Ein Antrag auf die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist (im Antragsformular) schriftlich zu stellen und zu begründen. Wird mit der Maßnahme vor Erhalt des ZUwendungsbescheids oder der Bewilligung des förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns begonnen, ist keine Förderung möglich!

 

Förderbereiche und Fördersätze:

Für folgende Handlungsfelder kann eine Zuwendung beantragt werden:

 

Entwicklung des Erholungswertes (Zuwendung 60% der förderfähigen Nettokosten)

Investitionen in Infrastruktureinrichtungen für eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung wie z. B.:

  • Einrichtungen zur Attraktivierung von Wanderwegen
  • Spielanlagen
  • Angebote für alle (barrierefrei)

 

Nicht zuwendungsfähig sind: Unterhaltung und Pflege, Abbau, Abriss und Entsorgung von Bauwerken und Infrastruktureinrichtungen .

 

Natürliches Erbe (Zuwendung 70% der förderfähigen Nettokosten)

Maßnahmen im Zusammenhang mit Biotop- und Artenschutz wie z.B.:

  • Trockenmauersanierung
  • Anlage und Pflege ökologisch hochwertigen Lebensräumen
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen
  • soweit sich die Fördernotwendigkeit aus einer naturp0arkbezogenen Studie (Konzeption) ergibt

 

Kulturelles Erbe (Zuwendung 70% der förderfähigen Nettokosten)

Investitionen und Ausgaben für Studien im Zusammenhang mit:

  • Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes
  • insbesondere kulturhistorisch bedeutsame und landschaftsprägende Bauwerke, einschließlich der sie umgebenden Kulturlandschaft

 

Sensibilisierung (Zuwendung 60% der förderfähigen Nettokosten)

Bereitstellung und Vermittlung von naturparkrelevanten Informationen durch:

  • Flyer und Broschüren
  • Ausstellungen
  • Themenwege
  • Veranstaltungen und Bildungsangebote
  • Info-Tafeln, interaktive Informations- und Bildungsmodul

 

Erhaltung der Kulturlandschaft durch Vermarktung regionaler Produkte (Zuwendung 20% der förderfähigen Nettokosten)

Ausgaben für Investitionen (Erstbeschaffung):

  • in eine nachhaltige Produktion und Vermarktung von Naturprodukten im Zusammenhang mit einer ökologischen und kulturellen Aufwertung des Naturparks wie z. B. Saftpresse

 

Nicht zuwendungsfährig sind Ersatzbeschaffungen.

Aktuelle Regelungen für das jeweilige Förderjahr:

Alle Unterlagen rund um die Naturparkförderung sind im digitalen Förderwegweiser des Ministeriums Ländlicher Raum als download verfügbar. Es wird empfohlen, das Antragsformular elektronisch auszufüllen, da zahlreiche Hinweise und Erläuterungen als Hilfestellung integriert wurden. Zudem sind im elektronischen Formular automatisierte Felder für die Kostenkalkulation enthalten. Diese berechnen die Gesamtkosten als auch die beantragte Zuwendung und den Eigenanteil.

Die Geschäftsstelle stellt anheim, vor der Antragstellung mit der Naturparkgeschäftsstelle Kontakt aufzunehmen (Frau Diana Senghaas) um vor der formellen Antragtsstellung bereits die Förderfähigkeit des geplanten Projektes und die generellen Regularien durchzusprechen.

Es sind zwei Förderverfahren zu unterscheiden:

  1. Förderung durch rein nationale Mittel bis zu einem maximalen Zuwendungsbetrag in Höhe von 10.000 €.
  2. Förderung durch nationale Mittel und EU-Kofinanzierungsmittel aus dem ELER-Programm der EU (50% ELER-Mittel und 50% nationale Mittel). Dies ist in der Regel bei Projekten ab einem Zuwendungsbetrag über 10.000 Euro anzuwenden.

 

Zu den erforderlichen vollständigen Unterlagen gehören:

  • eine vollständige und aussagekräftige Projektbeschreibung
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • eine vollständige Kostenaufstellung mit entsprechenden Angeboten (mindestens 3 Angebote pro Kostenposition oder eine qualifizierte Kostenschätzung mit dem Hinweis, dass eine formelle Ausschreibung nach VOL oder VOB erfolgen wird
  • Finanzierungsnachweis bei einem Brutto-Gesamtkostenvolumen > 20.000 €

 

Die Bewilligungsstelle muss die 'Sicherung der Gesamtfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben und der übrigen Ausgaben, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erforderlich sind' (VV-LHO zu §44 3.3.5) vor der Bewilligung beurteilen.

 

Beispiele für geeignete Finanzierungsnachweise:

Natürliche & juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts:

  • Bankbürgschaft, Kreditzusage, Kontokorrentkredit, Bonitätsauskunft der SCHUFA
  • bei Vereinen o. ä.: von der Mitgliederversammlung abgenommener Jahresabschluss und Haushaltsplanung für die Folgejahre

 

Kommunen/Landkreise:

  • Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Projekt (Kommunalaufsicht LRA & RP)
  •  erforderliche Genehmigungen/Abstimmungen wie z. B. Bauvoranfragen
  •  Eigentümererklärungen
  • erforderlichenfalls Genehmigungen von Naturschutz- und Forstverwaltung
  •  wenn sinnvoll Lageplan

 

Wenn Sie Interesse an einem Antrag auf Naturpark-Förderung haben, finden Sie alle erforderlichen Unterlagen des MLR unter obenstehendem LINK.

Beachten Sie bei der Antragsstellung bitte auch die aktuellen 'Hinweise zur Naturparkförderung'. Bei Fragen zum Förderverfahren steht Ihnen die Geschäftsstelle des Naturparks gerne beratend zur Seite. Ihr Ansprechpartner in allen Förderfragen ist Frau Diana Senghaas, erreichbar unter d.senghaas@naturpark-stromberg-heuchelberg.de oder vormittags unter Tel. 07046 88 48 15.

Gerne laden wir Sie auch in diesem Jahr wieder zu einer Informationsveranstaltung zum Thema 'Naturpark-Förderung' ein. Inhalt der Besprechung sind einerseits die Fördermöglichkeiten und der Albauf der Naturparkförderung, andererseits besteht die Möglichkeit, sich an diesem Tag zum konkreten Projektantrag beraten zu lassen. Termine zu Informationsveranstaltungen erfahren Sie durch die Naturpark-Geschäftsstelle.

Wir möchten Sie auffordern, die vielfältigen und immer noch vergleichsweise unbürokratischen Möglichkeiten der Naturparkförderung zu nutzen und rechtzeitig entsprechende Anträge bei uns einzureichen. Wir freuen uns auf viele innovative Projekte!


Ansprechpartnerin bei Förderfragen:

Wenn Sie Interesse daran haben ein Projekt im Rahmen der Naturparkförderung umzusetzen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

Diana Senghaas Tel. 07046 88 48 15 oder d.senghaas@naturpark-stromberg-heuchelberg.de

 

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