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Der Naturpark soll erweitert werden

Die Naturparkfläche wird abgerundet. Das Zabergäu (Pfaffenhofen, Güglingen, Brackenheim, Cleebronn) und Oberderdingen sollen vollständig in die Naturparkkulisse einbezogen werden. 

Im Jahr 2020 begeht der Naturpark Stromberg-Heuchelberg sein 40jähriges Bestehen. Die Landschaft und das gesamte Umfeld der Region haben sich entwickelt, zu nennen etwa Stichworte wie Natura 2000-Gebiet Stromberg, Flächenverbrauch, Neugliederung der Tourismusorganisationen oder Strukturwandel in der Landwirtschaft. In der jüngeren Vergangenheit sind Themen wie demografischer Wandel, Klimaschutz oder Bildung für nachhaltige Entwicklung stärker in den Fokus gerückt. Im Bundesnaturschutzgesetz (§27) und in der programmatischen Erklärung des Verbands Deutscher Naturparke (Wartburger Programm, 2018) wurde das Aufgabenspektrum der Naturparke von der Erhaltung und Entwicklung artenreicher Kultur- und Erholungslandschaften zu umfassenden Instrumenten für eine nachhaltige Regionalentwicklung erweitert.

In den vergangenen 40 Jahren ist eine klare Entwicklung der Naturparke von „Waldmöblierern“ (Bänke und Grillhütten) zu Instrumenten der Regionalentwicklung im ländlichen Raum festzustellen. Dies soll auch in der aktuellen Fortschreibung des Managementplans für den Naturpark aufgegriffen werden. Bei den von der Erweiterung berührten Kommunen wurden vor 40 Jahren bei der Gründung des Naturparks viele Flächen rund um die Ortschaften ausgespart - auch aus Sorge vor der naturschützerischen "Käseglocke". Eine umfassende nachhaltige Entwicklung kann aber nur unter Einbeziehung der Menschen in den Orten gelingen. Beispiele sind Instrumente wie Naturparkschulen in der Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Naturparkwirte bei der Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Die Eigenschaft als Naturpark erweist sich heute zunehmend als Image- und Prestigefaktor, auch oder gerade im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum, etwa bei der Konkurrenz um Wohnbevölkerung oder Fachkräfte.

Förderprojekte sind nach der Arrondierung auf der Gesamtgemarkung der betreffenden Kommunen möglich, z. B. Wanderwege und sonstige touristische und umweltpädagogische Infrastruktur (Lehr- und Erlebnispfade), oder sogar gemarkungsübergreifend. Das Förderspektrum umfasst Projekte im Bereich Erholung/Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sowie der Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes. Voraussetzung für eine Förderung ist die Lage der Projekte innerhalb der Naturparkkulisse.

Aus allen der berührten Kommunen liegen positive Gemeinderatsbeschlüsse für eine Arrondierung der Naturparkkulisse vor. Diese Beschlüsse fielen umso leichter, als im Naturpark etwa eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung weiterhin wie bisher möglich ist, sie fällt nicht unter die Erlaubnisvorbehalte der Verordnung. Im Gegenteil steht bei Naturparken generell das Motto "Schützen durch Nützen" im Vordergrund. Naturparke sind vom Menschen geprägte, ökologisch wertvolle Kulturlandschaften, die ohne die Nutzung durch den Menschen rasch ihren Charakter verändern würden - wenn etwa Streuobstwiesen nicht mehr gepflegt werden. Die Naturparke unterstützen mit verschiedenen Instrumenten die regionale Erzeugung, zum Beispiel durch die Ausrichtung der Naturparkmärkte oder die Unterstützung der GenussScheunen mit Produkten aus der Naturparkregion.

Weitere Infos im Interview des SWR4 mit Naturparkleiter Dietmar Gretter

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Dietmar-Gretter-zur-Erweiterung-des-Naturparks-Stromberg-Heuchelberg,av-o1157695-100.html

Derzeit läuft bereits die öffentliche Auslegung der Unterlagen, in deren Rahmen jeder Interessierte zur Erweiterung Stellung nehmen kann.

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