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Vortrag: Mitbewohner im Glockenstuhl – wenn der Kirchturm zum Fledermausquartier wird

Bild: C. Dietz

Dr. Christian Dietz. Gutachter mit den Schwerpunkten Artenschutz an Gebäuden, Artenschutz bei Bauwerkssanierungen und Fledermausschutz, hat im Naturparkzentrum am 19. Juni 2026 einen wichtigen und umfassenden Einblick in die Welt der Fledermäuse ermöglicht. Er betreut unter anderem die Artenschutzprogramme für Fledermäuse in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe und kennt viele Kirchen und ihre Bewohner der Region persönlich.

Kirchen sind nicht nur Orte des Glaubens und der Begegnung, sondern auch bedeutende Rückzugsorte für Fledermäuse, Vögel und andere geschützte Tierarten. 3/4 der Mausohr- oder grauen Langohrvorkommen finden sich in Kirchen. Damit leisten Kirchengemeinden einen wichtigen, oft jedoch unterschätzten Beitrag zum Artenschutz – und zur Bewahrung der Schöpfung.

In vielen Kirchen der Region des Naturparks Stromberg-Heuchelberg werden Dachstühle und Glockentürme als Fledermausquartiere genutzt. Doch was bedeutet das konkret für die Kirchengemeinde? Welche Verantwortung entsteht daraus? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten – insbesondere bei Sanierungen oder Umbauten?

Der Vortrag stellte die an kirchlichen Gebäuden vorkommenden Arten und ihre Besonderheiten vor. Er erläuterte geeignete Schutzmaßnahmen und zeigt praxisnahe Lösungen bei möglichen Konflikten.

Die Veranstaltung richtete sich besonders an Mesner:innen bzw. Kirchendiener:innen, Pfarrer:innen, Verantwortliche in Kirchenverwaltung und Bauwesen sowie an alle Interessierten.

Fazit: Kirchensanierungen können gut geplant auch ohne Beeinträchtigung der dort vorkommenden Fledermäuse erfolgen.

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